Growatt Hybrid Wechselrichter SPH3000 3kW 1-phasig 48V inklusive Wifi-Modul 3000Watt
Artikelnummer: 3000
Beschreibung
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Growatt Hybrid Wechselrichter SPH3000 48V 3kW 1-phasig inklusive Wifi-Modul 3000Watt
Neuware Originalverpackt
Passenden 5Kwh AXE 5.0L-E1 EU Batteriespeicher finden sie bei uns im Shop.
Es wird mindestens 1 Speichermodul 5Kwh benötigt.
Der Growatt Hybrid Wechselrichter SPH3000 3kW 1-phasig inklusive Wifi-Modul Shine-Link ist ein innovativer Multitasking-Wechselrichter, der mit einer Batteriespeicherfunktion ausgestattet ist.
Dieser einphasige Hybrid-Wechselrichter von Growatt kann sowohl mit als auch ohne Batterien betrieben werden, so dass Sie Ihren Solarstrom entweder selbst nutzen oder ins Netz einspeisen können.
Mit 2 MPP-Trackern können zwei unabhängige Strings angeschlossen werden, was besonders bei teilweiser Verschattung oder verschiedenen Ausrichtungen von Vorteil ist.
Bei unzureichender Stromversorgung aus den PV-Modulen schaltet das Gerät automatisch auf Batteriestrom um oder auf das Energieversorgungsnetz, wenn die Batterien leer sind.
Der Hybrid-Wechselrichter arbeitet netzparallel, so dass eine Anmeldung erforderlich ist.
Darüber hinaus verfügt der Growatt SPH3000 über einen EPS-Ausgang, der im Falle eines Netzausfalls als Ersatzstrom im einphasigen Betrieb genutzt werden kann.
Investieren Sie in diesen leistungsstarken Wechselrichter und optimieren Sie die Nutzung Ihres Solarstroms!
Seit dem 1.1.2023 gilt für dieses Produkt (Photovoltaikanlagen wesentlichen Komponenten und der Speicher sowie Montagematerial) der 0% Umsatzsteuersatz bei Verkauf an Privatpersonen in Deutschland
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.